UMRÜSTEN
UMRÜSTUNG VON GASGRILLS
Die Weber-Stephen Schweiz GmbH warnt insbesondere aus Sicherheitsgründen ausdrücklich vor der Umrüstung von Gasgrills, die aus einem anderen Land stammen und den dortigen technischen Anforderungen entsprechen und nur für diese ausgelegt sind. Dies gilt insbesondere, wenn in dem anderen Land ein unterschiedlicher Gasdruck zu dem schweizer Standard (30mbar) besteht.
Bei einer Umrüstung eines Gasgrills besteht insbesondere ...
- ein Sicherheits- und Haftungsrisiko
- die Möglichkeit einer Funktionsbeeinträchtigung des Grills.
Die Weber-Stephen Schweiz GmbH warnt deswegen ausdrücklich davor, Gasgrills selber umzurüsten, umrüsten zu lassen oder umgerüstete Grills zu erwerben.
Wir bitten Sie zudem um Ihr Verständnis, dass wir für die Umrüstung keinerlei Verantwortung übernehmen können und die von uns freiwillig gewährte Garantie in Folge der Veränderung (Umrüstung) des Grills erlischt und weisen Sie auf folgendes hin:
- Alle von Weber-Stephen Schweiz GmbH in den Verkauf gebrachten Gasgrills tragen das CE- Zeichen. Vereinfacht ausgedrückt bestätigt dies, dass das entsprechende Gerät so konstruiert und hergestellt wurde, dass es in der Schweiz und nach den für die Schweiz geltenden Regelungen sicher betrieben werden kann und keine Gefahr für Personen, Haustiere und andere Güter darstellt.
- Weiterhin ist bei allen von Weber-Stephen Schweiz GmbH in Vertrieb gebrachten Gasgrills sichergestellt, dass sie auf den in der Schweiz geltenden Gasdruck ausgelegt sind und alle Gesetze und Normen in der Schweiz erfüllen. Der gesetzliche Standard in der Schweiz hinsichtlich des bestehenden Gasdrucks liegt hierbei grundsätzlich bei 30mbar (Richtlinie 2009/142/EG (bis 20. April 2018) und der Verordnung (EU) 2016/426 (ab 21. April 2018)). Nur auf diese Grills gewährt die Weber-Stephen Schweiz GmbH eine zusätzliche Garantie von bis zu 10 Jahren.
- Alle gasführenden Teile eines Grills sind auf den Druck in dem Land ausgelegt, für die sie gefertigt wurden. Für die Umrüstung auf einen anderen Gasdruck als den des Bestimmungslandes reicht es daher nicht aus, nur den Druckminderer zu tauschen. Dies stellt nicht sicher, dass der Grill einwandfrei funktioniert und ein optimales Grillergebnis liefert. Zudem kann dies ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Vorsorglich weisen wir nochmals darauf hin, dass wir keine Garantie dafür übernehmen können und Ihr Garantieanspruch erlischt, wenn und soweit sie einen Weber Grill technisch verändern oder verändern lassen.
- Bei einem Unfall mit einem Grill, welcher nicht für die Benutzung in der Schweiz vorgesehen ist oder an dem Veränderungen vorgenommen worden sind, haftet grundsätzlich derjenige, der den Grill benutzt und/oder technisch verändert. Dies gilt insbesondere für Mängel an umgerüsteten Teilen des Grills.
- Nicht als Umrüstung im vorgenannten Sinne gilt die Verwendung eines zur Nutzung in der Schweiz konzipierten Weber Gasgrills der Serien Q 100, Q 120, Q 200, Q 220 in Verbindung mit dem ordnungsgemäss angeschlossenen Original Weber Caravan-Anschluss und die Umrüstung des Weber Gasgrills der Serie Q 100 von Kartusche auf Gasflasche, wenn und soweit das Original Weber-Stephen Umrüst-Set hierfür genutzt und ordnungsgemäss angeschlossen wird. Insoweit bleiben sämtliche von uns gewährten Garantien bestehen.